Die Entscheidung gilt für mehr als 2.000 Verfahren am BGH als wegweisend. Zehntausende Fälle sind zudem bei den unteren Instanzgerichten anhängig. Zudem könnten neue hinzukommen.
Klagen gegen Audi, Mercedes-Benz und Volkswagen
Geklagt hatten in Deutschland Autobesitzer gegen die Hersteller Audi, Mercedes-Benz und Volkswagen. Ihre Diesel-Pkw halten nur bei bestimmten Außentemperaturen die Schadstoff-Grenzwerte für Stickoxid ein. Bei hohen und niedrigen Temperaturen wird die Abgasreinigung für den Motorschutz gedrosselt.
VW sieht keine Klagewelle
Volkswagen erwartet auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zum Thema Thermofenster keine Welle von Schadenersatzansprüchen. Der Konzern gehe davon aus, dass Schadenersatzklagen von Verbrauchern wegen der Abgasreinigung in Dieselmotoren auch nach einer erneuten Verhandlung abgewiesen werden würden, sagte eine Sprecherin.
Sie betonte, VW-Dieselmotoren enthielten keine unzulässigen Abschalteinrichtungen und verwies auf die vorliegenden Genehmigungen der Motoren durch das Kraftfahrtbundesamt. Der BGH hat allerdings in der Vergangenheit mehrfach betont, dass sich Zivilgerichte nicht ausschließlich auf Erkenntnisse des Bundesamtes stützen könnten, sondern die Sachverhalte selbst prüfen müssten.
Aktenzeichen: C-100/21
Diese Nachricht wurde am 26.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
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