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Waldbrandgefahrenstufen - Was ist wann im Wald verboten? - MDR

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In Sachsen ist offenes Feuer in Wäldern unabhängig von den Waldbrandgefahrenstufen ganzjährig verboten. Das heißt also: Rauchen, Grillen und Lagerfeuer in Wäldern sind nicht erlaubt. Genauso verhält es sich mit dem Start von Himmelslaternen. Der unerlaubte Start kann laut sächsischem Umweltministerium eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen.

Für offenes Feuer muss man mindestens 100 Meter Abstand vom Wald halten. Ausnahmen kann man sich von der zuständigen Forstbehörde genehmigen lassen. Heißt, selbst ein Lagerfeuer auf einer Lichtung muss vorher genehmigt werden.

Außerdem darf man in Sachsen nicht mit Motorfahrzeugen auf Waldwegen unterwegs sein. Der trockene Boden im Wald könnte sich leicht entzünden und Waldbrände verursachen. Die Zufahrtswege zu Waldgebieten sind generell nicht mit Fahrzeugen zu blockieren, da die Waldwege Rettungswege für Feuerwehren und Krankenfahrzeuge sind und der Holzabfuhr dienen.




August 08, 2020 at 08:02PM
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