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Gerichtsurteil: C.G. Haenel muss CR223 zurückfordern und vernichten - Soldat & Technik

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Ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zwingt die Thüringer Waffenschmiede C.G. Haenel seinen kompletten Bestand an Sturmgewehren des Typs CR223 zu vernichten und alle „gewerblichen Kunden gegen eine Entschädigungszahlung zur Rückgabe bereits gelieferter Gewehre aufzufordern“, wie aus einer heutigen Mitteilung des Oberlandesgerichtes hervorgeht. Zudem darf das Gewehr bis auf weiteres weder hergestellt noch vertrieben werden. Weiterhin muss C.G. Haenel gegenüber Heckler & Koch Auskunft über den mit dem bisherigen Verkauf der Gewehre erzielten Gewinn geben. Auf Basis dieser Auskunft kann Heckler & Koch im Anschluss Schadenersatzansprüche gegen C.G. Haenel geltend machen.

Grund für das Urteil ist ein nun wirksam werdendes Urteil des Oberlandesgerichts, nachdem dieses eine Berufung gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Urteil vom 16.11.2021, Az. 4a O 68/20) zurückgewiesen hat. Im Vorfeld hatte Heckler & Koch geklagt, dass das CR223 ein Patent (EP 2 018 508 B1) von Heckler & Koch verletzt und Recht bekommen.

„Das Patent hat die Ausgestaltung eines Waffenverschlusssystems zum Gegenstand, durch das die Funktionsfähigkeit und Sicherheit eines Gewehrs auch nach Eintauchen in Flüssigkeiten – insbesondere Wasser – sichergestellt werden soll. Der Senat hat eine Verletzung dieses Klagepatents durch die im Gewehr ,Haenel CR 223‘ genutzte Konstruktion bestätigt. Das Verschlusssystem verfüge über ,ventilfreie Fluid-Durchtritts-Öffnung(en)‘ im Sinne der mit dem Klagepatent geschützten Konstruktionsweise, durch welche der Abfluss von Flüssigkeiten aus dem Waffenverschlusssystem und somit die Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Gewehrs nach einem Flüssigkeitskontakt gewährleistet seien“, heißt es dazu in der Mitteilung des Oberlandesgerichtes. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

Zudem hatte das erstinstanzliche Urteil des Landgerichtes Düsseldorf auch Auswirkungen auf die Vergabe des neuen Bundeswehr-Sturmgewehrs G95A1 bzw. G95kA1. Nachdem zuerst das MK556 – eine auf dem halbautomatischen CR223 basierende Sturmgewehrvariante – als Sieger aus dem Vergleichswettbewerb herausgegangen ist, wurde der Zuschlag – bedingt durch die Patentstreitigkeiten zwischen Heckler & Koch und C.G. Haenel – schlussendlich an Heckler & Koch erteilt.

Auch für einige Landespolizeien könnte das Urteil massive Auswirkungen haben. So haben beispielsweise Sachsen und Hamburg das CR223 als Mitteldistanzwaffe für ihre Beamten beschafft.

Waldemar Geiger

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