Verstoß gegen Annäherungs- und Kontaktverbot
Der Grund für die Haftstrafe, die Hernández antreten soll, liegt rund vier Jahre zurück. Im Februar 2017 hatte das Madrider Strafgericht 35 ein Annäherungs- und Kontaktverbot für Hernández gegenüber seiner heutigen Ehefrau erlassen.
Beide hatten sich offenbar am 2. Februar 2017 auf offener Straße einen Streit geliefert, auch Handgreiflichkeiten soll es gegeben haben, Hernández sei angetrunken gewesen.
Das Paar versöhnte sich, heiratete und flog einige Monate später zusammen in den Urlaub. Damit habe Hernández allerdings gegen das immer noch gültige Verbot verstoßen.
Kontaktsperre gilt auch im Falle einer Versöhnung
In Spanien gelten Kontaktsperren auch im Falle einer einer Versöhnung. So soll verhindert werden, dass Betroffene von häuslicher Gewalt unter Druck in eine Versöhnung einwilligen.
Schon damals im Juni 2017 war Hernández bei der Rückkehr kurzzeitig festgenommen, aber anschließend wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Im Dezember 2019 war Hernández dann verurteilt worden.
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